Externenprüfung in der Alten- und Krankenpflegehilfe

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Es besteht für bereits tätige (ungelernte) Pflegehelfer/innen die Möglichkeit, sich im Rahmen der Externenprüfung an der PSU innerhalb von 3 Monaten zum/zur staatlich anerkannte/n Altenpflege- und Krankenpflegehelfer/in prüfen zu lassen.
- Du vertiefst vor Anmeldung zur Externenprüfung Ihre pflegefachlichen Kompetenzen durch Ihre langjährige Arbeit und betriebsinterne Fortbildungen
- Du erhältst 30 Tage Unterricht (6 Theoriewochen) aus allen Kompetenzbereichen (Ethik, QM, Körperpflege etc.) als Hilfestellung zur Prüfungsvorbereitung
- Praktikumseinsatz von 6 Wochen (praktische Prüfung in den letzten 2 Wochen)
- Schriftliche und Mündliche Prüfung im Anschluss an Praktikumszeit
- Innerhalb der letzten 7 Jahre Tätigkeitsnachweis: Mind. 3 jährige Berufstätigkeit mit einem Umfang von 30 h oder mind. 5 jährige Berufstätigkeit mit einem Umfang von 50% der regulären Arbeitszeit in stationärer Akut- oder Langzeitpflege/Ambulanten Pflege
- Nachweis des Erwerbs der Kompetenzen als KPH/APH (Arbeitszeugnis von der Pflegedienstleitung inklusive aller Fortbildungsnachweise) oder mind. die ersten beiden Ausbildungsjahre nach dem Pflegeberufegesetz oder Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
- Hinweis: Bewerber/innen mit Nachweis eines im Ausland erworbenen Schulabschlusses müssen eine Gleichwertigkeitsbescheinigung vorlegen.
Diese ist beim Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein zu beantragen:
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Str. 16 – 22
24105 Kiel E-Mail: AAB@bildungsdienste.landsh.de
Telefon: 0431/988-2514 Telefonische Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 10.00 bis 11.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 14.00 bis 15.00 Uhr Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fluechtlinge/schulabschluesse
Brunswiker Str. 16 – 22
24105 Kiel E-Mail: AAB@bildungsdienste.landsh.de
Telefon: 0431/988-2514 Telefonische Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 10.00 bis 11.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 14.00 bis 15.00 Uhr Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/F/fluechtlinge/schulabschluesse
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Zeugnis über Schulbildung / Abschlusszeugnisse
- Arbeitszeugnisse / Nachweise über bisherige Berufstätigkeiten
- Fortbildungsnachweise
- Einfaches Polizeiliches Führungszeugnis
- Kopie des Personalausweises
- Ärztliche Bescheinigung vom Hausarzt
- ggf. Gleichwertigkeitsbescheinigung bei im Ausland erworbenen Abschlüssen
- ggf. B2-Sprachzertifikat
- ggf. Förderzusage (z.B. Bildungsgutschein)
Der erfolgreiche Abschluss bietet den Teilnehmer/innen im Anschluss die Möglichkeit in die dreijährige Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau mit europäischer Anerkennung zu ge-hen.
Rufen Sie uns gerne an: 04661/95692-70
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