Kenntnisprüfung
internationaler Pflegefachkräfte zur Anerkennung des Berufsabschlusses
In Schleswig-Holstein dient die Kenntnisprüfung der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse und besteht aus einer praktischen Prüfung (beim Arbeitgeber) sowie einer mündlichen Prüfung (in der Pflegeschule). Die staatliche Anerkennung setzt zudem immer voraus, dass es sich bei der von Ihnen im Ausland erworbenen Ausbildung um eine einschlägige Ausbildung handelt. Eine einschlägige Ausbildung liegt vor, wenn das Ausbildungsziel und die Ausbildungsinhalte/-Schwerpunkte die gleichen, wie bei der deutschen Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege, sind.
Ist Ihre Ausbildung nicht gleichwertig oder kann die Gleichwertigkeit nur mit unangemessenem zeitlichem oder sachlichem Aufwand festgestellt werden, besteht für Sie die Möglichkeit, die staatliche Anerkennung zu erhalten, wenn Sie einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen. Sie haben das Recht, zwischen der Kenntnisprüfung und dem Anpassungslehrgang zu wählen. Über die PflegeSchuleUhlebüll können Sie eine Kenntnisprüfung ablegen, um Ihren Ausbildungsabschluss anerkannt zu bekommen.
Befinden Sie sich noch im Ausland? Informieren Sie sich gern mit folgender Informationsbroschüre:
Das Welcome Center Schleswig-Holstein berät ebenfalls zum Thema Arbeit in Schleswig-Holstein, Beschleunigtes Fachkräfteverfahren und Einreisebestimmungen. Informieren Sie sich auf der Homepage und nutzen Sie gern das Kontaktformular: https://welcomecenter-sh.de/de/fuer-fachkraefte–arbeit
Im Überblick: Welche Prozessschritte muss ich bedenken?
1. Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses
2. Entscheidung: Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung?
3. Entscheidung: Mit oder ohne Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung?
4. Anmeldung zur Kenntnisprüfung
1. Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses
Wie stelle ich den Antrag auf Anerkennung meines im Ausland erworbenen Abschlusses?
Alle Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/beruflichebildung/anerkennung_Berufsqualifikation_auslaend
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungskostengesetz und der Landesverordnung über Verwaltungskosten Gebühren erhoben werden müssen. Diese betragen zurzeit für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder auch der Ablehnung zwischen 40 EUR bis zu 225 EUR.
Erst wenn die Entscheidung vorliegt, dass in Ihrem Fall eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang mit Prüfung erforderlich bzw. möglich ist, können Sie die Kenntnisprüfung an der PflegeSchuleUhlebüll ablegen.
Weitere Beratung und Begleitung rund um das Anerkennungsverfahren sowie über die Möglichkeiten und die Antragstellung eines Anerkennungszuschusses finden Sie auch
beim IQ-Netzwerk Schleswig-Holstein, Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel. Hier erfahren Sie auch die Beratungsstellen in Ihrer Nähe: www.iq-netzwerk-sh.de
2. Entscheidung über Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung
Die PflegeSchuleUhlebüll bietet derzeit nur die Kenntisprüfung an
Sofern Sie sich für einen Anpassungslehrgang entscheiden, müssen Sie sich selbst eine Pflegeschule in Schleswig-Holstein suchen, die einen Anpassungslehrgang anbietet
3. Entscheidung über Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung
Die Wahl des Anbieters für einen Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung liegt ganz bei Ihnen! Wir kooperieren in diesem Bereich aktuell mit Lingoda:
4. Anmeldung zur Kenntnisprüfung
Es werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- B2-Sprachzertifikat oder höher (Telc, Testdat oder Goethe-Institut)
- Behördliche Entscheidung über Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses
- Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse (Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und vereidigten Dolmetscher/Übersetzer anzufertigen bzw. zu beglaubigen)
- Kopie des Personalausweises/Geburts- oder Heiratsurkunde
- Aufenthaltsgenehmigung, falls keine deutsche Staatsbürgerschaft vorhanden
- Ärztliche Gesundheitsbescheinigung über die Eignung zum Beruf (à Downloadlink unseres Formulars, mit Impfstatus)
- Polizeiliches Führungszeugnis – Belegart O
beim IQ-Netzwerk Schleswig-Holstein, Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel. Hier erfahren Sie auch die Beratungsstellen in Ihrer Nähe: www.iq-netzwerk-sh.de
Anspruch an die Prüfung:
- Erweitertes Fachwissen bis zu vertieftem fachtheoretischem und vernetztem Wissen soll vorliegen.
- Phänomene und Interventionen sollen in einen theoretischen Kontext gestellt werden.
- Evidenzbasierte Konzepte zur Pflege und Gesundheitsversorgung sollten fallbezogen ausgewählt und Standards entwickelt werden.
- Unter Einbezug verschiedener Akteure sollen Pflegeprozesse organisiert und gesteuert werden.
- Die zu Prüfenden sollten Maßnahmen zur Wissenserweiterung kennen und Fähigkeiten zum Transfer auf neue und unbekannte Situationen nachweisen.
- Die zu Prüfenden sollten ethische Grundsätze für den Pflegeberuf reflektieren, ethische Dilemmasituationen erkennen und unter Zuhilfenahme von Modellen bearbeiten.
- Die zu Prüfenden sollten Entwicklung von Strategien und Konzepten zur Problemlösung kennen/nutzen.
- Jeder Kompetenzbereich der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) wird mit bestanden bewertet
Was bedeuten die Kompetenzbereiche? Worin werde ich geprüft?
Ablauf der praktischen Prüfung:
Zielstellung:
Im praktischen Teil der Prüfung hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie über die zur Pflege von Menschen in komplexen Pflegesituationen erforderliche Kompetenzen verfügt und befähigt ist, die Aufgaben in der Pflege gemäß dem Ausbildungsziel des Pflegeberufegesetzes (Kompetenzbereich I bis V; Anlage 2 der PflAPrV) zur selbstständigen, umfassenden und prozessorientierten Pflege auszuführen. Wesentliche Prüfungselemente sind die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG). Bestandteil der praktischen Prüfung ist die Pflege von mindestens zwei Menschen, von denen einer einen erhöhten Pflegebedarf aufweist.
Ablauf:
- Vorbereitungsteil (240 Minuten): unter Aufsicht vorab zu erstellender schriftlichen Ausarbeitung des Pflegeplanung am Tag vor der praktischen Prüfung
- Fallvorstellung (20 Minuten) am Tag der praktischen Prüfung
- Durchführung der Pflegemaßnahmen (max. 200 Minuten)
- Selbstreflexion (20 Minuten)
- Erlaubte Hilfsmittel:
- klinisches Wörterbuch und Arzneimittel-Register
- Leitlinien und Standards der Einrichtung, in der die Prüfung abgelegt wird
- NANDA/ENP-Pflegediagnosen in Buchformat
Bewertung:
- Zwei Fachprüfenden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PlfAPrV
- Beurteilung des Prüfungsergebnisses durch die Fachprüfenden erfolgt unabhängig voneinander mit jeweils „bestanden/nicht bestanden“
Ablauf der mündliche Prüfung:
Zielstellung:
Im mündlichen Teil der Prüfung hat die zu prüfende Person ihre Fachkompetenz und die zur Ausübung des Berufs erforderliche personale Kompetenz einschließlich der Sozialkompetenz und Selbständigkeit nachzuweisen (Kompetenzbereiche III, IV und V der Anlage 2 der PflAPrV).
- Gegenstand der Prüfung: Eine komplexe Aufgabenstellung, bei deren Bearbeitung sie nachweisen können, dass sie über die erworbenen Kompetenzen zur situationsangemessenen Handlungsplanung und zur Reflexion der Handlungsfolgen verfügen. Den Schwerpunkt bildet dabei die Auseinandersetzung mit
- der eigenen Berufsrolle
- dem beruflichen Selbstverständnis
- den teambezogenen, einrichtungsbezogenen und gesellschaftlichen Kontextbedingungen und
- ihr Einfluss auf das pflegerische Handeln.
Ablauf:
- Vorbereitungszeit: 20 bis 30 Minuten (Analyse relevanter Aspekte aus der Handlungssituation der Kompetenzbereiche III, IV und V)
- Dauer der Prüfung: 30 bis 45 Minuten (Fallanalyse und Fachgespräch mit den Fachprüfer/innen)
- Fallsituation unterscheidet sich hinsichtlich des Versorgungsbereiches und der Altersstufe der zu Pflegenden
Bewertung:
- Zwei Fachprüfenden nach § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 PlfAPrV
- Notengebung der Fachprüfenden erfolgt unabhängig voneinander mit jeweils „bestanden/nicht bestanden“
Sie können sich den Ablauf der Prüfungsteile noch nicht konkret vorstellen?! Kein Problem. Wir können eine Prüfungssimulation mit Ihnen durchführen.
Was passiert, wenn beim ersten Versuch ein Prüfungsteil nicht bestanden wird?
Jeder Prüfungsteil kann nur einmal wiederholt werden, wenn der betreffende Prüfungsteil mit „nicht bestanden“ bewertet wurde. Die Wiederholungsprüfung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Prüfung abgeschlossen sein. Der/die Prüfungsausschussvorsitzende berät mit Ihren Fachprüfer/innen, welcher Zeitraum zum Aneignen der noch fehlenden Kompetenzen realistisch ist, damit Sie die Wiederholungsprüfung bestehen können.
Den Zeitpunkt für die Kenntnisprüfung können Sie – in Abstimmung mit der Schule – selbst bestimmen. Es ist daher nicht erforderlich, dass Sie die Prüfung sofort ablegen.
Prüfungszeiträume an der PflegeSchuleUhlebüll in Niebüll sind jährlich:
a) Januar bis Februar jeden Jahres
b) Juli bis August jeden Jahres
Ihr Arbeitgeber kann eine Prüfungssimulation mit der PflegeSchuleUhlebüll buchen, sodass Sie die realen Prüfungsbedingungen der mündlichen und praktischen Prüfung mit Ihre Fachprüfenden der PflegeSchuleUhlebüll durchlaufen. Nach der Prüfungssimulation erhalten Sie von uns ein konstruktives Feedback, um sich optimal auf die staatliche Prüfung vorzubereiten. Das Angebot der Prüfungssimulation ist freiwillig.
Kosten:
Die Kosten für die Kenntnisprüfung sowie für eventuelle Vorbereitungskurse wären von Ihnen, oder Ihrem Arbeitgeber zu tragen. In Kooperation mit Lingoda können die Prüfungsgebühren über einen Bildungsgutschein beglichen werden.
Gesamtkosten für die Kenntnisprüfung: 882,48€ (exklusive eines Vorbereitungskurses oder Prüfungssimulation)
Kosten für eine freiwillige Prüfungssimulation:
– mündliche Prüfungssimulation: 280,32€
– praktische Prüfungssimulation: 602,16€
Kosten im Falle einer Wiederholungsprüfung:
– mündliche Wiederholungsprüfung: 280,32€
– praktische Wiederholungsprüfung: 602,16€
Mit Bestehen der Kenntnisprüfung werden Sie entsprechend als Pflegefachperson bei Ihrem Arbeitgeber eingestellt und vergütet. Sie haben nun die Möglichkeit alle Fachweiterbildungen im Bereich der Pflege zu absolvieren, um sich weiter zu qualifizieren. Ihnen stehen alle Türen offen!
Alle Informationen zum Antrag auf Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Abschlusses finden Sie unter:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/B/beruflichebildung/anerkennung_Berufsqualifikation_auslaend
Weitere Beratung und Begleitung rund um das Anerkennungsverfahren sowie über die Möglichkeiten und die Antragstellung eines Anerkennungszuschusses finden Sie auch
beim IQ-Netzwerk Schleswig-Holstein, Sophienblatt 82-86, 24114 Kiel. Hier erfahren Sie auch die Beratungsstellen in Ihrer Nähe: www.iq-netzwerk-sh.de
Weitere Beratung führt ebenfalls Lingoda durch. Informieren Sie sich gern auf der Homepage:
https://healthcare.lingoda.com/vorbereitungskurse-fuer-pflegefachkraefte?_gl=1*48h23p*_up*MQ..&gclid=CjwKCAiAs4HMBhBJEiwACrfNZTAalTNe1_Xh_6VbsCCbpN1T7URJdZ5xmRXw085YzIBm2tR4J25H3hoC0JQQAvD_BwE
oder nutzen Sie direkt den Link zum Kontaktformular von Lingoda:
https://healthcare.lingoda.com/kontakt?_gl=1*48h23p*_up*MQ..&gclid=CjwKCAiAs4HMBhBJEiwACrfNZTAalTNe1_Xh_6VbsCCbpN1T7URJdZ5xmRXw085YzIBm2tR4J25H3hoC0JQQAvD_BwE
Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie zum Bewerbungsablauf und Prüfung an der PflegeSchuleUhlebüll weitere Informationen erhalten möchten: 04661/95692-70
Direkt hier online bewerben

Also – worauf noch warten? Werden Sie systemrelevant!
Noch nicht das Passende dabei? Wir bieten eine Vielzahl an Aus- und Fortbildungen mit Perspektive!


